Serviceorientiertheit und Gastronomie sind genau dein Ding?
Darauf legen wir bei unserem Gastro Personal Wert:
Zuverlässigkeit, Teamplayer, Motivation
Flexibilität und Stressresistenz
Gepflegtes Äußeres
Mindestalter 18 Jahre
Erfahrung in der Gastronomie
Werde Teil unseres Teams und registriere dich jetzt unverbindlich in unseremJobportal!
Logistik
Du bist gerne hinter den Kulissen tätig?
Darauf legen wir bei unserem Logistik Personal Wert:
Zuverlässigkeit, Teamplayer, Motivation
Körperliche Belastbarkeit, Flexibilität und Stressresistenz
Hands-On Mentalität
Mindestalter 18 Jahre
Technisches Grundverständnis
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Promotion & Hostess
Du bist kommunikativ und gerne von Menschen umgeben?
Darauf legen wir bei unserem Promotion Personal Wert:
Zuverlässigkeit, Teamplayer, Motivation
Offene, freundliche Persönlichkeit
Spaß am Umgang mit Menschen
Mindestalter 18 Jahre
Gepflegtes Äußeres
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Dein neuer Job?
Die beliebtesten Festivals hautnah miterleben
FAQ
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Warum Pink Orbit ?
Bei uns kannst du auf den größten und bekanntesten Events Österreichs live dabei sein und dort Geld verdienen, wo andere feiern gehen.
Deine Vorteile:
– nettes, hilfsbereites Team
– transparente Anmeldung und Abwicklung
– faire Bezahlung
– flexible Einteilung
– vielseitige Jobs
– Schulungen und Aufstiegsmöglichkeiten
Wie viel Erfahrung muss ich mitbringen?
Erfahrung im Bereich Gastronomie / Promotion / Logistik ist natürlich von Vorteil.
Am wichtigsten sind uns aber Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Motivation und eine genaue Arbeitsweise.
Wir stellen in der Regel kleinere, gemischte Teameinheiten zusammen, sodass Neulinge von Erfahrenen lernen können.
Warum muss ich mich über das Jobportal registrieren?
Unser Pink Orbit Jobportal dient der schnellen und sicheren Abwicklung auf beiden Seiten.
Indem wir eine Online Voranmeldung voraussetzen, können wir sichergehen, dass wir alle gesetzlich notwendigen Angaben für eine Beschäftigung gesammelt haben, bevor wir einen Job vergeben.
Alle Daten werden ausschließlich zum Zweck der Jobabwicklung, Anmeldung und Bezahlung genutzt.
Was passiert mit meinen Daten?
Deine Daten werden natürlich vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Jobvergabe, Anmeldung und Bezahlung verwendet.
Mit der Online Datenbank können wir automatisiert sicherstellen, dass wir alle Daten vorliegen haben, die gesetzlich für eine Anmeldung vorgeschrieben sind.
Sie erspart auch dir als Mitarbeiter zusätzliche Wege. Indem du deine Bankdaten gleich angibst, kann eine Auszahlung direkt ohne Nachfrage erfolgen.
Deine Daten werden natürlich vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Jobvergabe, Anmeldung und Bezahlung verwendet.
Mit der Online Datenbank können wir automatisiert sicherstellen, dass wir alle Daten vorliegen haben, die gesetzlich für eine Anmeldung vorgeschrieben sind.
Sie erspart auch dir als Mitarbeiter zusätzliche Wege. Indem du deine Bankdaten gleich angibst, kann eine Auszahlung direkt ohne Nachfrage erfolgen.
Wie erfolgt das Briefing?
Wenn du für einen Job bestätigt wurdest, bekommst du zunächst die wichtigsten Infos wie Dienstort und Dienstzeit bestätigt. Je nach Veranstaltung erfolgt dann ein zusätzliches Detailbriefing
(Dresscode, Aufgabengebiet, Regeln usw.)
Vor Ort gibt es nochmal ein konkretes Briefing mit deinem Teamleiter. Hier gibt es natürlich auch die Möglichkeit, bei Unklarheiten nochmals Fragen zu stellen.
Wie komme ich zu meinem Job?
Um die Vielzahl unserer Mitarbeiter zu administrieren und schnell agieren zu können, arbeiten wir mit unserem eigenen Pink Orbit Jobportal.
So kommst du zu deinem Job:
Du bist neu bei uns: registriere dich unverbindlich in unserem Jobportal.
Lade alle angeforderten Daten hoch. Nur vollständig angelegte Profile können für die Jobvergabe berücksichtigt werden.
Sobald ein neuer Job online gestellt wird, kannst du dich dafür vormerken. Wenn du für den Dienst eingeteilt wurdest, bekommst du eine Benachrichtigung in der App.
Das Detailbriefing mit allen wichtigen Infos erhältst du im Anschluss.
Wie werde ich angemeldet und wie funktioniert die Abrechnung?
Du wirst bei uns je nach Stundenanzahl / Veranstaltungsumfang angemeldet. Die Entlohnung liegt über dem normalen kollektivvertraglich geregelten Gehalt.
Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt immer zum 15. des Folgemonats.
Wir kümmern uns laufend um die Anmeldung und Auszahlung eines großen Mitarbeiterpools. Daher bitten wir dich um Verständnis, dass wir leider keine individuelle Auskunft über die Anrechnung – Abrechnung von etwaigen Zuzahlungen wie z.B. Stipendien, AMS-Geldern oder anderen Unterstützungszahlungen geben können.
Wie zeitnah erfahre ich von meinem Job?
Wir sind stets bemüht, so weit wie möglich im Voraus zu planen. Sobald es Jobs zur Vergabe gibt, erfährst du darüber über unser Jobportal oder unsere Facebook Seite.
Natürlich kann es in unserer Branche auch vorkommen, dass kurzfristig Jobmöglichkeiten entstehen.
Noch Fragen?
Bitte lies dir vorab unser FAQ gut durch. Die häufigsten Fragen wurden hier von uns zusammengefasst. Solltest du darüber hinaus noch dringende Anliegen habe, wende dich per Mail an personal@pinkorbit.at
Hol dir jetzt kostenlos die Pink Orbit App und verpasse keine neuen Jobangebote!
Unkomplizierte Registrierung
Übersicht aller Events
Schnelle Anmeldung zu Diensten
Alle Infos zu deinen Aufgaben auf einen Blick
Chats
uvm.
Referenzen
Projekt Spielberg
Formel1 & MotoGP
Seit mehreren Jahren betreuen wir Projekt Spielberg ganzjährig bei diversen Veranstaltungen übers Jahr, sei es die Gesamtabwicklung der Hospitality oder einzelner Bereiche des Red Bull Rings.
Frequency Festival
Festival Gastronomie bringt besondere Herausforderungen mit sich. Unser Projektteam weiß, worauf es dabei ankommt und wählt das Personal entsprechend der Einsatzmöglichkeiten aus. (Main Bars, VIP Locations, Promotion etc.)
Datenschutz
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, insbesondere für den Verkauf von Waren sowie für künstlerische oder sonstige Dienst- und Werkleistungen. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend Kunde), die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem österreichischen Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
(5) Erfüllungsort für die Zahlungspflicht ist der Sitz der Agentur. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Agentur ist der Ort, an den sie die Ware zu liefern hat, bzw. an dem sie die Leistung erbringen soll. Gerichtsstand ist das am Firmensitz der Agentur zuständige Gericht. Die Agentur ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches am Sitz, einer Niederlassung oder am Wohnort des Kunden zuständig ist.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung / das Angebot der Agentur maßgebend.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
(4) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Kalkulationen von Zeit- und Fremdkostenaufwand sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht aus-drücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten ab Firmensitz ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Erfüllung mehr als 4 Monate, ohne dass diese Verzögerung von der Agentur zu vertreten ist, kann die Agentur den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von der Agentur zu tragen sind, angemessen erhöhen.
(3) Berücksichtigt die Agentur Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) Die von der Agentur an den Kunden gestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8% über dem am Tag nach Eintritt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verlangt.
(5) Sämtliche angebotenen Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(6) Sollten mit der Genehmigung des Kunden s.g. „Künstler“ als freie Mitarbeiter beschäftigt und diese Kosten dem Kunden als Fremdleistungen weiterberechnet werden, so ist die Agentur berechtigt, die entsprechend dem jeweils geltenden Sozialversicherungsgesetz anfallenden Abgaben an den Kunden weiterzuberechnen. Es gelten die jeweils zum Stichtag der Leistung gültigen Prozentsätze.
§ 4 Änderungen oder Abbruch der Arbeiten
(1)Der Kunde ist berechtigt, schwebende Arbeiten abzubrechen, Pläne und sonstige verabschiedete Maßnahmen aufzugeben und abzuändern. In solchen Fällen wird die Agentur sofort alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um den Anweisungen zu entsprechen und die Kosten möglichst gering zu halten. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, die Agentur von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit diese zuvor genehmigt oder Teil der bereits verabschiedeten Maßnahmen waren, freizustellen und ihr alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderungen ergeben. Die Agentur hat für die bereits vor-bereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen Anspruch auf Vergütung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Lieferfrist
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Agentur liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Agentur behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Agentur erfüllt sind.
(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er im Ausmaß der nicht geleisteten Zahlung bereits hiermit zahlungshalber der Agentur ab.
(3) Die Agentur ist berechtigt, das Eigentumsvorbehaltsrecht geltend zu machen ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Agentur unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Anmerkung: Ein konkreter Hinweis auf das HGB ist unnötig, zumal ohnehin österreichisches Recht gilt; außerdem tritt am 01.01.2007 das UGB an die Stelle des HGB.
(2) Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl der Agentur auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Agentur.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und auf Ansprüche auf Ersatz von typischen und vorhersehbaren Schäden.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
(3) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
(4) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde die Kosten.
§ 10 Urhebernutzungsrechte
(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages die Urhebernutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach österreichischem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im österreichischen Bundesgebiet.
(2) Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Kunden übertragen.
(3) Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf allenfalls bestehende Rechte von Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.
(4) Will der Kunde von der Agentur gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise im Ausland verwerten, bedarf das einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
(5) Gleiches gilt, wenn der Kunde von der Agentur gestaltete schutzfähige Arbeiten, wie z.B. digitale Daten, nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
Impressum
MEDIENINHABER, HERAUSGEBER
4D solutions
RSCG 4D – Agentur für kreative Kommunikation GmbH
Hasnerstraße 123, A-1160 Wien
T: +43 (0)1 30 6161-0
E: office@4d-solutions.at
W: www.4d-solutions.at
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